
Starke Beratung für Ihre Gesundheit
Seit Juni 2022 dürfen Apotheken fünf pharmazeutische Dienstleistungen anbieten, die von Ihrer Krankenkassen bezahlt werden. Pharmazeutische Dienstleistungen sind Services unseres pharmazeutischen Fachpersonals, um Ihnen mit unserer starken Beratungsleistung eine noch umfassendere Gesundheitsversorgung zu bieten.
Werden die Voraussetzungen zur Abrechnung erfüllt, werden die Kosten umfänglich getragen. Wir übernehmen für Sie die Abwicklung, ein Rezept ist nicht erforderlich. Alle Details besprechen wir im Beratungsgespräch oder gerne vorab. Sprechen Sie uns gerne an!

Standardisierte Dreifach-Messung und Erläutern des Ergebnisses, für Menschen mit bereits diagnostiziertem Bluthochdruck
Empfehlung von konkreten Maßnahmen und Verweisen an Ihre Ärztin/ Ihren Arzt
Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimitteltherapie durch die pharmazeutische Blutdruckkontrolle
Für wen kommt der Service in Frage?:
Krankenkassen übernehmen diese Kosten der Messung alle 12 Monate. Ändert sich Ihr Medikament, wird eine erneute Messung durch Ihre Apotheke von der Krankenkasse übernommen.
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Was der Service umfasst:

Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung
Üben der Inhalationstechniken: Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung und Unterstützung beim Erreichen des Therapieziels
Für wen kommt der Service in Frage?
Krankenkassen übernehmen bei Kindern ab 6 Jahren und Erwachsenen die Kosten der Einweisung bei Neuverordnungen und bei einem Gerätewechsel sowie unter bestimmten Bedingungen alle 12 Monate.
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

• Umfangreiche pharmazeutische Prüfung der Gesamtmedikation
• Prüfung umfasst Doppelmedikation, Interaktion, Anwendungsprobleme und Therapietreue
• Erarbeitung von Lösungsansätzen für arzneimittelbezogene Probleme, um Sicherheit und Wirksamkeit der Therapie zu optimieren
• Erstellung eines aktuellen Medikationsplanes
Für wen kommt der Service in Frage?
Patient:innen mit Polymedikation (≥ 5 verordnete systemisch wirkende Arzneimittel/ Inhalativa in der Dauermedikation) erhalten diese Dienstleistung alle 12 Monate von der Krankenkasse bezahlt.